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Facebook-Kommentar kann als Anstandsverletzung im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei bestraft werden

01.10.2019

Wird durch Kommentare auf Facebook der öffentliche Anstand verletzt, ist dies bei ausreichender Verknüpfung mit lokalen Verhältnissen (beispielsweise weil sie justizielle Strafverfahren oder Amtsträger, die einen Bezug zur öffentlichen Gemeinschaft haben, betreffen) im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei zu ahnden. Als Anstandsverletzung gilt jenes Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt. [VwGH 19.12.2018, Ra 2018/03/0110]