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ESt: Kursverluste aus Fremdwährungskrediten voll absetzbar

27.08.2018

Im Gegensatz zu Teilwertabschreibungen und Verlusten aus der Veräußerung von Kapitalvermögen, auf dessen Erträge der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist und dementsprechend nur zur Hälfte absetzbar sind, sind Kursverluste aus der Konvertierung von betrieblichen Fremdwährungskrediten zur Gänze absetzbar. Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist kein Wirtschaftsgut, dessen Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs 2 EStG begründen. Die Konvertierung erfüllt daher nicht den Tatbestand des § 27 Abs 3 EStG. Aus diesem Grund unterliegen auch die Kursverluste nicht den Beschränkungen des § 6 Z 2 lit. c EStG. [VwGH 18.12.2017, Ro 2016/15/0026]