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ESt: Exakte räumliche Abtrennung des Arbeitszimmers erforderlich

27.08.2018

Aufwendungen für ein in der Privatwohnung gelegenes Arbeitszimmer sind nur dann absetzbar, wenn der dafür vorgesehene Raum tatsächlich zumindest nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Da eine präzise Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung bei einer Einzimmerwohnung – in der ein Raum gleichzeitig als Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer fungiert – nicht möglich ist, kommt in einem solchen Fall eine Abschreibung für Aufwendungen auch nicht für Teile dieses Zimmers in Betracht. [VwGH 18.10.2017, Ra 2017/13/0068]