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Entscheidung des Schiedsgerichtes extra petita wegen Zuspruch in US-Dollar statt Euro?

17.05.2016

Soweit sich die zugesprochene Geldsumme betragsmäßig innerhalb der Rechtsbegehren bewegt, liegt kein Entscheid ultra petita vor. Dieser Tatsache folgend darf das Schiedsgericht als Berufungsinstanz (hier der CAS – Court of Arbitration for Sports Lausanne) einzelne Positionen entgegen der Vorinstanz zu Ungunsten einer Berufungsklägerin würdigen, solange das Resultat betragsmäßig innerhalb der Rechtsbegehren liegt. Hingegen liegt ein nichtiger Entscheid extra petita vor, wenn ein Kläger Euro fordert und US-Dollar erhält. Zur Frage, ob das Prinzip des rechtlichen Gehörs eingehalten wurde, entschied das Bundesgericht, dass die Schiedsrichter lediglich die Pflicht trifft, entscheidungsrelevante Fragen zu prüfen und zu behandeln. Der Anspruch auf rechtliches Gehör enthalte auch keinen Anspruch auf einen materiell richtigen Entscheid. [Schweizer Bundesgericht 02.07.2015, 4A_684/2014]