header_1000x205_1000x0.jpg->description

Empfehlung eigener Produkte durch Arzt unzulässig

27.08.2018

Sowohl die Werbung in Schaukästen als auch das ungefragte Empfehlen (eigener) Produkte nach einem Patientengespräch ist (als Verstoß gegen die Werberichtlinie 2014) unzulässig. Der Arzt darf seine Stellung als Autoritätsperson nicht dazu verwenden, Patienten zu einem bestimmten Anbieter zu lenken, weil hierbei primär die Förderung seiner wirtschaftlichen Interessen und nicht das Wohl des Patienten im Vordergrund steht. Selbst ein „neutral“ gehaltener Hinweis oder die Beifügung, dass sich der Patient das Produkt auch woanders besorgen kann, ist als Empfehlung des Arztes zu verstehen und insofern unzulässig. [OGH 24.10.2017, 4 Ob 118/17g]