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Einwilligung bei Telefon- und E-Mail-Werbung

14.12.2016

Die Einwilligungserklärung eines Verbrauchers in die Telefon- und E-Mail-Werbung zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet ist unwirksam, soweit sich die Erklärung auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht. Außerdem müssen jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so bestimmt formuliert sein, dass klar ist, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird. [OLG Frankfurt 28.07.2016, 6 U 93/15]