header_1000x205_1000x0.jpg->description

Einheben einer Telefongebühr für Vertragsangelegenheiten nicht erlaubt

27.08.2018

Unternehmern ist es untersagt, Gebühren für telefonische Anfragen, Auskünfte, Reklamationen und Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehen, einzuheben. Ebenfalls unzulässig ist die Verpflichtung, „Unstimmigkeiten“ ausnahmslos über eine bestimmte Telefonnummer bekanntzugeben. [OGH 22.03.2018, 4 Ob 169/17g]