
Einheben einer Telefongebühr für Vertragsangelegenheiten nicht erlaubt
27.08.2018Unternehmern ist es untersagt, Gebühren für telefonische Anfragen, Auskünfte, Reklamationen und Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehen, einzuheben. Ebenfalls unzulässig ist die Verpflichtung, „Unstimmigkeiten“ ausnahmslos über eine bestimmte Telefonnummer bekanntzugeben. [OGH 22.03.2018, 4 Ob 169/17g]