
Die Klausel "gewichtete Kreditzinssätze" ist unzulässig
27.08.2018Die in Kreditverträgen verwendete Zinsgleitklausel, wonach der Zinssatz von „gewichteten Kreditzinssätzen“ abhängt, verstößt gegen das Transparenzgebot. Im Vergleich zu einem allgemein bekannten Referenzwert (wie etwa EURIBOR) setzt sie eine unnötig komplizierte Berechnung voraus und ist für den Durchschnittsverbraucher nicht nachvollziehbar. [OGH 23.01.2018, 4 Ob 147/17x]