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Die Bezeichnung „Klinik“ oder „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis ist irreführend

17.05.2016

Ein Facharzt für Augenheilkunde, der seine Ordination als „Klinik“ bzw. „Augenklinik“ bezeichnet, verstößt dadurch gegen § 2 UWG, weil diese Bezeichnung irreführend im Sinne dieser Bestimmung ist. Der durchschnittliche Patient verbindet mit der Bezeichnung „Klinik“ ein Krankenhaus oder eine Bettenstation und nicht eine Ordination. [OGH 11.08.2015, 4 Ob 134/15g]