
Die Bezeichnung „Klinik“ oder „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis ist irreführend
17.05.2016Ein Facharzt für Augenheilkunde, der seine Ordination als „Klinik“ bzw. „Augenklinik“ bezeichnet, verstößt dadurch gegen § 2 UWG, weil diese Bezeichnung irreführend im Sinne dieser Bestimmung ist. Der durchschnittliche Patient verbindet mit der Bezeichnung „Klinik“ ein Krankenhaus oder eine Bettenstation und nicht eine Ordination. [OGH 11.08.2015, 4 Ob 134/15g]