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D&O-Versicherung: Serienschadenklausel

17.05.2016

Die OLA 2008 sehen den „Haftpflicht-Versicherungsfall“ und den „Verfahrensschutz-Versicherungsfall“ vor. Liegt mehreren Versicherungsfällen dieselbe Pflichtverletzung zugrunde, gelten sie nach der „Serienschadensklausel“ (Art 8.4. OLA 2008) als derselbe Versicherungsfall. Diese gilt dann als alleine zu dem Zeitpunkt eingetreten, in dem die erste Inanspruchnahme erfolgt oder das erste Verfahren eingeleitet wird. Im vorliegenden Fall führten die identen Pflichtverletzungen zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und wegen einer Entlassung zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Aufgrund der Identität der Pflichtverletzungen gilt dies nach der „Serienschadensklausel“ als ein Schadensfall und somit als ein Versicherungsfall. [OGH 19.11.2015, 7 Ob 137/15w]