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Bonuszahlung an GmbH-Geschäftsführer unzulässig

09.11.2017

Der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH verlangt eine im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses vereinbarte Bonusleistung für eine Anteilsveräußerung. Dass die Zahlung gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoße, verneinte der OGH. Es liegt im Interesse der GmbH, dass durch den Mehraufwand des Managements die Übernahme der Anteile durch die Käufer möglichst problemlos abläuft. Die Bedingung für die Gewährung eines Teiles der Bonusleistung, dass innerhalb von zwölf Monaten ab der Übernahme keine Gewährleistungsansprüche erhoben werden, ist auch nicht treu- oder sittenwidrig. Denn sie bezweckt nicht die Schädigung der neuen Eigentümer, sondern die Hintanhaltung von Mängeln. [OGH 26.07.2016, 9 ObA 69/16m]