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Bezahlung des Arbeitnehmers am Karfreitag

01.10.2019

Arbeitnehmer, die keiner der Kirchen angehören, für die § 7 Abs 3 ARG den Karfreitag als Feiertag bzw § 9 Abs 5 ARG bei Erbringung von Arbeitsleistung an diesem Tag einen Anspruch auf Feiertagszuschlag vorsieht, haben Anspruch auf Zahlung des Feiertagsentgelts, wenn sie Freistellung beim Arbeitgeber beantragt haben und der Arbeitgeber diesem Ersuchen nicht nachgekommen ist. [OGH 27.02.2019, 9 ObA 11/19m]