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Betreiber einer Facebook-Fanpage haften mit Facebook für Verstöße bei der Verarbeitung personenbezoger Daten

27.08.2018

Die Betreiber von Facebook-Fanpages können mithilfe einer von Facebook kostenlos bereitgestellten Funktion anonymisierte statistische Daten über die die Seite besuchende Personen erhalten. Die zuständige deutsche Datenschutzbehörde ordnete daraufhin die Deaktivierung einer Fanpage mit der Begründung an, dass weder Facebook noch der Betreiber selbst darauf hinweisen, dass beim Besuchen der Seite mittels Cookies generierte personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Der EuGH stellte diesbezüglich fest, dass unabhängig von etwaigen konzerninternen Aufgabenverteilungen sowohl die amerikanische Gesellschaft Facebook, deren europäische Tochtergesellschaft Facebook Ireland, die Niederlassung im jeweiligen Staatsgebiet (in diesem Fall Facebook Germany), als auch der Fanpage-Betreiber die entsprechenden Datenschutzverpflichtungen einzuhalten haben und für deren Einhaltung haften. [EuGH 05.06.2018, C-210/16]