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Bestell-Button im elektronischen Geschäftsverkehr für Gratistest

17.05.2016

Eine Schaltfläche zur Bestellung eines Leistungspakets (Premium-Mitglied-schaft eines Streaming-Dienstes und DVD-Verleihs) mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verstößt gegen § 312j Abs 3 BGB (entspricht § 8 Abs 2 FAGG in Österreich). Eine solche Schaltfläche darf mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet werden. Des Weiteren ist gesetzlich die Angabe eines Preises pro Abrechnungszeitraum erforderlich, wenn der Kunde mehrere Dienstleistungen aus einem Paket auswählt; dies gilt auch, wenn aus der Sicht des angesprochenen Verbrauchers ein einheitliches Leistungsangebot vorliegt. Erfüllt der Unternehmer diese Informationspflichten nicht, so hat der Verbraucher keinerlei Kosten zu tragen. [OLG Köln 03.02.2016, 6 U 39/15]