header_1000x205_1000x0.jpg->description

Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses

14.12.2016

Ein befristetes Dienstverhältnis endet, auch wenn es auf eine Verlängerung angelegt ist, automatisch durch Zeitablauf. Eine rechtsgestaltende Auflösungserklärung ist nicht erforderlich. Für eine Arbeitnehmerin, deren Dienstverhältnis nicht verlängert wurde, obwohl es ursprünglich auf eine Verlängerung angelegt war, kann dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen. Dies liegt vor, wenn zwischen der Nichtverlängerung und dem verpönten Motiv (hier: dem Geschlecht) ein Zusammenhang besteht und die Arbeitnehmerin das verpönte Motiv glaubhaft machen kann. [OGH 27.04.2016, 8 ObA 30/16v]