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Bank hat den aus Konto betrügerisch herausgelockten Betrag zu ersetzen, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzt

01.10.2019

Die Bank zahlte aufgrund eines scheinbar von der Kontoinhaberin stammenden Telefaxes € 25.000,00 von ihrem Konto an den Betrüger aus. Dem Fax war ein Ausweis der Klägerin beigefügt, auf dessen Foto sie nicht deutlich erkennbar war. Der Betrüger versuchte vor der Auszahlung bereits zwei Mal beim gleichen Mitarbeiter der Bank Geld von dem Konto herauszulocken. Die Bank hätte sich aufgrund der Umstände nicht mit der im Telefax enthaltenen Ermächtigung begnügen dürfen, sondern deren Echtheit vor der Auszahlung mittels telefonischer Kontaktaufnahme überprüfen müssen. Die Kontoinhaberin trifft kein Mitverschulden, da der Auftrag nicht von ihr stammt und ihr nicht vorgeworfen werden kann, dass der Betrüger ehemals Zugang zur Wohnung und Ausweisen hatte. [OGH 27.09.2018, 9 Ob 54/18h]