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Auf Online-Marktplatz müssen wesentliche Kaufinformationen zur Verfügung gestellt werden

27.07.2020

Beim Onlineverkauf von Tickets für Veranstaltungen müssen die Plattformbetreiber sicherstellen, dass den Käufern jedenfalls die für den Kauf entscheidenden Informationen erteilt werden. Diese sind die wesentlichen Merkmale des beworbenen Produkts. Dazu zählt die Information, ob es sich um ein frei übertragbares oder personalisiertes Ticket handelt, der Name und die Anschrift des Verkäufers und der Bruttopreis des Tickets. [OGH 30.03.2020, 4 Ob 32/20i]