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Ärzte haben kein Recht auf Löschung aus einer Bewertungsplattform

01.10.2019

Ein Arzt forderte die Löschung seiner personenbezogenen Daten von einer Ärztesuch- und Bewertungsplattform im Internet. Auf der Plattform werden beim Profil der Ärzte Daten der Webseite der Ärztekammer veröffentlicht. Darunter können Patienten ihre Arztbesuche bewerten und Erfahrungsberichte verfassen. Der Portalbetreiber installierte Mechanismen gegen die Abgabe unsachlicher Erfahrungsberichte. Die Datenschutzbehörde wies die Beschwerde des Arztes ab, da ein erhebliches und überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit bzw Patienten an Informationen über ärztliche Dienstleistungen besteht. [DSB 15.01.2019, DSB-D123.527/0004-DSB/2018]