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Arzt hat Kontakt mit Patienten aufzunehmen, wenn Befund weiterer Abklärung bedarf

27.07.2020

Ein praktischer Arzt überwies seinen Patienten zur MRT-Untersuchung. Der beim Arzt eingelangte Befund ließ eine fachärztliche Abklärung wegen des Verdachts eines Hirntumors erforderlich erscheinen. Der Arzt versuchte, den Patienten über die von diesem hinterlegte Mobiltelefonnummer und mittels nicht eingeschriebenen Briefs mit Standardtext ohne Bezugnahme auf den Befund zur Befundbesprechung einzuladen. Der Patient sah mangels Beschwerden keine Veranlassung, sich beim Arzt zu melden. Der Arzt hat seine Aufklärungspflicht durch den Versuch, seinen Patienten auf zwei unterschiedliche Wege zu erreichen, erfüllt und haftete daher nicht für Folgen des später aufgetretenen Tumors. [OGH 20.02.2020, 6 Ob 17/20y]