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Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten

01.03.2018

Der Nationalrat hat eine weitgehende Angleichung der Rechte der Arbeiter und Angestellten, welche Großteils im Laufe des Jahres 2018 in Kraft treten wird, beschlossen. Demgemäß gilt für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen ein erhöhter Entgeltfortzahlungsanspruch bis zu 8 Wochen bereits nach 1-jährigem (nicht mehr 5-jährigem) Dienstverhältnis. Dies auch dann, wenn das Dienstverhältnis im Krankenstand oder hinsichtlich eines Krankenstands einvernehmlich aufgelöst wird. Weiters wird die Entgeltfortzahlung der Angestellten bei Unfall oder Krankheit an das System der Arbeiter angepasst, was vor allem den Entfall der Regelungen der Wiedererkrankung bedeutet. Zusätzlich wurden sämtliche Kündigungsregelungen auch für Beschäftigte mit nur wenigen Wochenstunden ausgeweitet. Die Angleichung der Kündigungsfristen und -termine tritt hingegen erst ab 2021 in Kraft. [BGBl. I Nr. 153/2017]