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Anfechtung eines Schiedsurteils - Gesuch um Prozesskostensicherheit

01.10.2019

Das Prozessrecht sieht die Pflicht zur Leistung einer Kostensicherheit vor, wenn die Gegenseite nicht im Prozessland (hier Schweiz) ansässig ist. Mit Bulgarien besteht aber ein Rechtshilfevertrag über die Befreiung von Prozesskostensicherheit beim Zugang zur Justiz. Dieser ist auch auf Schiedsverfahren anzuwenden. Ferner wurde kein Beleg über die Besorgung der finanziellen Situation vorgebracht. [ch BGH 15.03.2019, 4A_66/2019]

  • Rechtslage ident mit Österreich