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An der Lebensgeschichte eines Menschen besteht kein Ausschließlichkeitsrecht

27.07.2020

Am Leben eines Menschen kann kein Exklusivrecht erworben werden, das es anderen verbieten würde, dieses darzustellen, zu beschreiben, zu dramatisieren oder zu verfilmen. Somit sind Biographien, Schlüsselromane oder Filme, die mit dem Leben eines bestimmten Menschen zusammenhängen, allgemein zulässig. [OGH, 21.02.2020, 4 Ob 191/19w]