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Aktienrückkauf als betrieblicher Vorgang

24.03.2017

Liegt der Rückkauf eigener Aktien durch die AG zumindest teilweise in deren betrieblichen Interesse, dann ist die spätere Neuausgabe dieser Aktien durch Verkauf ein steuerpflichtiger Vorgang. Während die AG den Veräußerungsgewinn mit der Begründung, es handle sich beim Rückkauf um eine Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG und bei der Wiederveräußerung um eine bloße Kapitalanlage, steuerfrei behandelte, folgte der VwGH in der vorliegenden Entscheidung der Ansicht des Finanzamts und des UFS: Da das Aktienrückkaufprogramm die Abwehr von Schädigungen der AG bezweckt, liegt es zumindest auch in deren betrieblichen Interesse und ist somit steuerpflichtig. [VwGH 21.09.2016, 2013/13/0120]