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AGB: Haftungsbeschränkung in Höhe des Mietentgeltes

24.03.2017

Die in den AGB einer Leihwagenfirma vorgesehene Haftungsbeschränkung „Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet S*** (außer bei Personenschaden) maximal bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgeltes“ ist zulässig. Sie verstößt nicht gegen § 6 Abs 1 Z 9 KSchG, weil weder die Haftung für Personenschäden noch für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sachschäden beschränkt wird. Außerdem ist der Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, weil die verdünnte Willensfreiheit des Verbrauchers hier nicht so sehr ausgeprägt ist wie z.B. gegenüber Großbanken oder Telekommunikationsbetreibern. [OGH 07.06.2016, 10 Ob 74/15b]