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IT- & Softwarerecht

Dieser Bereich umfasst die Rechtsberatung rund um Internetrecht, E-Commerce und Softwarerecht.

Internetrecht ist ein Oberbegriff für sämtliche Rechtsfragen rund um Internet. Hierunter fallen Rechtsfragen betreffend nationale und internationale Domainfragen, Urheberrechtsfragen, Medienrecht, UWG, Gewerberecht, EU-Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit bis hin zu Steuerrechtsfragen von Umsatzsteuerbehandlung und Steuerbarkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

E-Commerce setzt umfassende Kenntnis von Logistik-Abwicklungen von der Bestellung bis zur Bezahlung und Retournierung voraus. Hier spielt allgemeines Zivilrecht, aber vor allem auch der Verbraucherschutz eine wesentliche Rolle. E-Commerce-Transaktionen müssen effizient und klar strukturiert sein. Zum E-Commerce gehören auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit Marketing-Maßnahmen, wie Cookies, Datenschutz, E-Mail- und SMS-Werbung, der Einsatz intelligenter Agenten und vieles mehr.

Softwarerecht umfasst das Programmieren von Software mit Pflichtenheft, Tests, Support, über Urheberrechtsfragen, Lizensierung, Open-Source, meist in Verbindung mit spezifischen Rechtsanforderungen der Branche des Kunden.

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Domain-Grabbing-Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und dem .eu-Schiedsgericht,
  • Spamming-Verfolgung,
  • Beratung von E-Commerce-Plattformen,
  • Urheberrechts-Verfolgung (Software-Klau, Thumb-Nails, Textübernahme),
  • Leistungsschutzrechtsstreitigkeiten,
  • Softwareverträge (Leistungspflichten, Support, Wartung, Datenexport),
  • Entwicklungs- und Abgeltungsstreitigkeiten,
  • Softwarenutzungsbedingungen,
  • Kooperation und Vertrieb von Softwareentwicklung,
  • Verkauf und Vermietung von Internetleitungen,
  • AGB für Internetprovider und Rechenzentren,
  • AGB für Software-Betreuungsfirmen und IT-Dienstleister aller Art.