
IT- & Softwarerecht
Dieser Bereich umfasst die Rechtsberatung rund um Internetrecht, E-Commerce und Softwarerecht.
Internetrecht ist ein Oberbegriff für sämtliche Rechtsfragen rund um Internet. Hierunter fallen Rechtsfragen betreffend nationale und internationale Domainfragen, Urheberrechtsfragen, Medienrecht, UWG, Gewerberecht, EU-Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit bis hin zu Steuerrechtsfragen von Umsatzsteuerbehandlung und Steuerbarkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.
E-Commerce setzt umfassende Kenntnis von Logistik-Abwicklungen von der Bestellung bis zur Bezahlung und Retournierung voraus. Hier spielt allgemeines Zivilrecht, aber vor allem auch der Verbraucherschutz eine wesentliche Rolle. E-Commerce-Transaktionen müssen effizient und klar strukturiert sein. Zum E-Commerce gehören auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit Marketing-Maßnahmen, wie Cookies, Datenschutz, E-Mail- und SMS-Werbung, der Einsatz intelligenter Agenten und vieles mehr.
Softwarerecht umfasst das Programmieren von Software mit Pflichtenheft, Tests, Support, über Urheberrechtsfragen, Lizensierung, Open-Source, meist in Verbindung mit spezifischen Rechtsanforderungen der Branche des Kunden.
Ausgewählte Referenzfälle:
- Domain-Grabbing-Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und dem .eu-Schiedsgericht,
- Spamming-Verfolgung,
- Beratung von E-Commerce-Plattformen,
- Urheberrechts-Verfolgung (Software-Klau, Thumb-Nails, Textübernahme),
- Leistungsschutzrechtsstreitigkeiten,
- Softwareverträge (Leistungspflichten, Support, Wartung, Datenexport),
- Entwicklungs- und Abgeltungsstreitigkeiten,
- Softwarenutzungsbedingungen,
- Kooperation und Vertrieb von Softwareentwicklung,
- Verkauf und Vermietung von Internetleitungen,
- AGB für Internetprovider und Rechenzentren,
- AGB für Software-Betreuungsfirmen und IT-Dienstleister aller Art.