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Widerklage auf Nichtigerklärung einer Unionsmarke im Verletzungsverfahren

27.08.2018

Erhebt der Beklagte in einem Verletzungsverfahren eine Widerklage, so kann er die Vermutung der Rechtsgültigkeit einer Unionsmarke widerlegen. Kann er (wie im vorliegenden Fall) die Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt der Markenanmeldung dartun, so muss das Unionsmarkengericht zuerst über die Widerklage absprechen. Die Rechtskraft in diesem Verfahren ist jedoch nicht Voraussetzung für die Entscheidung im Verletzungsverfahren. [EuGH 19.10.2017, C-425/16]