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Vorsteuerabzug bei mittelbarer Privatnutzung möglich

01.03.2018

Der Eigentümer einer Liegenschaft renovierte das darauf befindliche Haus und vermietete eine der Wohnungen an eine GmbH, bei der er selbst Geschäftsführer ist. Die GmbH stellte dem Geschäftsführer diese Wohnung wiederum als Dienstwohnung zur Verfügung. Der VwGH hatte folglich zu prüfen, ob hinsichtlich der Wohnungssanierungskosten ein Vorsteuerabzug möglich ist oder ob diese als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig sind. Haushaltsaufwendungen sind unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung steuerlich unbeachtlich, wobei dafür ausschlaggebend ist, ob der Steuerpflichtige einen Aufwand geltend machen möchte, der mit der Befriedigung seines Wohnbedürfnisses oder mit dem Wohnbedürfnis seiner Familienangehörigen in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Im gegebenen Fall ist die Vermietung allerdings nicht unmittelbar an denjenigen erfolgt, der in dieser Wohnung seinen Haushalt führte, sondern an eine Kapitalgesellschaft. Aus diesem Grund sei die Konstellation nicht mit denen der unmittelbaren Nutzungsüberlassung vergleichbar und der Vorsteuerabzug berechtigt. [VwGH 26.07.2017, Ra 2016/13/0025]