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Prospektpflicht: Nachtragspflicht und Verbraucherrücktritt

09.11.2017

KonsumentInnen klagten eine österreichische Bank, bei der sie Wertpapiere eines niederländischen Emittenten erworben hatten, auf Rückzahlung des Kaufpreises für die Wertpapiere. Sie beriefen sich dabei auf das Rücktrittsrecht gemäß § 5 KMG, wonach ein Verbraucher vom Vertrag zurücktreten kann, wenn eine Publikation des Prospekts unterblieben ist. Hier wurden allerdings Wertpapiere eines Daueremittenten mittels eines sogenannten „Angebotsprogramms“ im Sinne des § 1 Abs 1 Z 10 KMG emittiert, für das erleichterte Voraussetzungen für den dabei notwendigen Prospekt gelten: Es ist zulässig, einen im Vergleich zum „normalen“ Prospekt weniger detaillierten Basisprospekt und die weiteren Informationen erst in den sogenannten „endgültigen Bedingungen“ zu veröffentlichen. Der OGH bestätigte die herrschende Meinung in der Literatur, dass Mängel bei der Veröffentlichung dieser endgültigen Bedingungen kein Rücktrittsrecht nach §§ 5, 6 KMG auslösen können. [OGH 13.09.2016, 10 Ob 63/15k]