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Bankrecht

Die Tätigkeit umfasst die Beratung von Bankkunden und Banken in allen Rechtsfragen von Bankgeschäften, angefangen von Kreditverträgen und deren Abrechnung, Finanzierungen, über Veranlagungen bis hin zur Erstellung von Prospekten und Börsengängen.

Im Kernpunkt der Streitigkeiten stehen in der Regel sog. Interzedentenhaftungen (Mit-Haftungen von Angehörigen und dritten Personen) die Rechtmäßigkeit von (Teil)Kündigungen von Geschäftsbeziehungen samt den Schäden daraus, auch die Verbreitung unrichtiger Bonitätsinformationen und Schäden aus Wertpapieranlagegeschäften.

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Auslegungsfragen zum BWG (zB Eigenmittel, Fragen des Aufsichtsrechts),
  • Schäden aus unrichtigen Daten in der Kreditevidenz,
  • Unrechtmäßige Sperre des Kontorahmens,
  • Verwertung von Sicherheiten,
  • Prüfung von Prospekten,
  • Haftung aus Prospekten,
  • Anlageberatungshaftung bei Optionen, Staatsanleihen, Aktien,
  • Haftung der Finanzmarktaufsicht,
  • Schäden aus Währungsspekulationsgeschäften.