
Verbandsklage: Sofort keine Berufung mehr auf unzulässige Klauseln
09.11.2017des OGH darf sich ein Unternehmer, dem in einem Verbandsprozess die Verwendung einer Klausel untersagt wird, auch hinsichtlich „Altverträge“, nicht länger auf eine als gesetzwidrig erkannte Klausel berufen. Das reine Unterlassen der weiteren Berufung bedarf im Gegensatz zur Änderung von AGBs auch keiner Vorbereitungsfrist im Sinne des § 409 Abs 2 ZPO. [OGH 30.01.2017, 6 Ob 235/15z]
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