
ImmoESt: Aufgabe des Hauptwohnsitzes im zweiten Jahr nach Veräußerung auch steuerfrei
01.03.2018Ein Ehepaar verkaufte die von ihnen als Hauptwohnsitz genutzte Liegenschaft. Da sich die Bauarbeiten an dem neu gekauften Haus aufgrund von Einsprüchen der Nachbarn verzögerten, wechselten sie erst eineinhalb Jahre nach dem Verkauf den Hauptwohnsitz. Der VwGH stellte fest, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG auch in diesem Fall Anwendung findet. Der Zweck dieser Bestimmung liegt darin, den Verkaufserlös ungeschmälert für den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes verwenden zu können. Der Umstand, dass die Aufgabe des Hauptwohnsitzes erst nach der Veräußerung erfolgt, stellt keinen Hinderungsgrund dieser Anwendbarkeit dar; vielmehr ist ein gewisser Zeitraum für die Einrichtung eines neuen Wohnsitzes einzuräumen. Wenn bei der Veräußerung die Absicht des Hauptwohnsitzwechsels bereits vorliegt, ist dem Veräußerer also eine angemessene Frist für die Aufgabe seines Hauptwohnsitzes zu gewähren. [VwGH 01.06.2017, Ro 2015/15/0006]