
Gemeinschaftsmarke – prioritätsältere nationale Marke
17.05.2016Einer Klage wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke kann der Einwand nach Art 99 Abs 3 GMV (VO [EG] 207/2009) eines älteren nationalen Markenrechtes entgegengehalten werden. Dabei kann es sich auch um ein älteres Recht aus einem anderen Mitgliedstaat handeln. Dies folgt aus der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke. [OGH 27.01.2016, 4 Ob 183/15p]