
Entlassung wegen verlängerter Mittagspause
26.02.2019Ein Arbeiter kann dann fristlos entlassen werden, wenn er „die Arbeit unbefugt verlassen hat“. Das Dienstversäumnis muss erheblich sein und eines rechtmäßigen Grunds entbehren. Arbeitspausen können nur dann als Grund für eine Entlassung herangezogen werden, wenn sie eine erhebliche Zeit andauern und Auswirkungen auf die übliche Arbeitsleistung haben. Der Arbeitgeber hat die entsprechende Erheblichkeit zu beweisen. Gibt es im Unternehmen eine jahrelange Praxis, die Pausen auszudehnen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Pflichtwidrigkeit und Untragbarkeit des Verhaltens aufmerksam machen und kann erst bei erneutem Zuwiderhandeln die Entlassung aussprechen. [OGH 29.05.2018, 8 ObA 7/18i]