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Werbung eines Konkurrenten auf Ärzteportal erlaubt

09.11.2017

Eine Hautärztin klagt das Ärztebewertungsportal www.jameda.de auf Löschung ihrer Daten und Unterlassung der Erstellung eines Profils ihrer Person. Dieses hat gegen ihren Willen ein Profil mit diversen Daten über ihre berufliche Tätigkeit angelegt, wobei auch Verweise auf die Profile anderer Ärzte eingeblendet werden, die für diese Werbung bezahlen. Die Klage wurde abgewiesen, die Berufung zurückgewiesen. Ärzte haben keinen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten aus einem Ärzteportal gelöscht werden, weil auf derselben Seite Werbung zahlender Ärzte eingeblendet wird. Die Kommunikationsfreiheit und das Recht der freien Berufsausübung des Portalbetreibers überwiegen das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. [OLG Köln 05.01.2017, 15 U 121/16]