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Vorschlag der Europäischen Kommission für eine ePrivacy Verordnung

09.11.2017

Gemeinsam mit der bereits beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung ist die geplante ePrivacy Verordnung Bestandteil der rechtspolitischen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Es geht hierbei um einen Interessenausgleich zwischen der Privatsphäre der Internetnutzer und dem Ziel der Wirtschaftsförderung innerhalb der EU. Mit Umsetzung der neuen ePrivacy Verordnung müssen Browser zukünftig so konfigurierbar sein, dass Tracking-Maßnahmen wie Cookies durch den Nutzer voreingestellt und verhindert werden können. Ausnahmen von diesem Einwilligungserfordernis sollen nur sehr beschränkt gelten, z.B. für solche Cookies, die die Einkäufe im Warenkorb speichern. Die Änderungen und notwendigen Einwilligungen sollen sich in Zukunft nicht nur auf die Kommunikationsinhalte beziehen, sondern auch auf die Metadaten der jeweiligen Nutzer. Generell sollen von der Verordnung auch sogenannte „Over-the-Top-Anbieter“, die internetbasierte interpersonale Kommunikationsformen, wie Instant-Messaging und webbasierte E-Mail-Services anbieten, erfasst werden. Die ePrivacy Verordnung wird zeitgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018 innerhalb der EU in Kraft treten.