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Prüfung der Kreditwürdigkeit beim Verbraucherkreditgeschäft

09.11.2017

Die Kreditgeberin hat bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eigene Nachforschungen angestellt, obwohl keine Anhaltspunkte bestanden, dass die diesbezüglichen Behauptungen des vom Verbraucher beauftragten Vermittlers falsch waren. Da diese Nachforschungen eine Deckung des Kreditbetrags im unbelasteten Immobiliarvermögen des Kreditnehmers ergaben, hat die Kreditgeberin ihre Aufklärungs- und Warnpflichten nicht verletzt. Denn gemäß § 7 VKrG soll der Kreditgeber nur bei erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers diesem seine Bedenken mitteilen. [OGH 25.11.2016, 8 Ob 76/16h]