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Neue DIS-Schiedsgerichtsordnung ab 01.03.2018 in Kraft

01.03.2018

Die neue 2018 DIS-Schiedsgerichts-ordnung bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, die vor allem durch die Reduzierung der Dauer und Kosten die Verfahrenseffizienz und die Transparenz erhöhen soll. Weiters wird mittels neuer Regelungen hinsichtlich Mehrvertrags- und Mehrparteienverfahren, vereinfachter Parteieneinbeziehung sowie der Verknüpfung verschiedener Schiedsverfahren auf die laufend komplexer werdenden Sachverhalte und Verfahren Rücksicht genommen. Zusätzlich wurde mit dem „DIS-Rat“ ein neues Organ eingeführt, welches durch Übernahme administrativer Tätigkeiten (wie etwa die Entscheidung über Ablehnungsanträge, die Bestellung eines Einzelschiedsrichters und Honoraranpassungen des Schiedsgerichts) das Schiedsgericht entlasten soll. Im Detail gibt es folgende Neuerungen: Vermehrter Einsatz von Einzelrichtern, beschleunigte Konstituierung des Schiedsgerichts bzw. Verfahren, Abtretung administrativer Kompetenzen auf die DIS, Einführung von Bestimmungen zur Stärkung der Verfahrenseffizienz und strengere Vertraulichkeit.

[http://www.disarb.org/upload/varia/180122_DIS_NewRules_DE.pdf]