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Irreführende Werbung mit "Standort in Wien"

24.03.2017

Ein Anwalt hat seine Kanzleiadresse in Vorarlberg. Er wirbt auf seiner Homepage mit einem „Standort in Wien“ und führt dazu eine Adresse sowie Telefonnummer in Wien an. Tatsächlich mietet er in Wien nur gelegentlich stundenweise ein Besprechungszimmer. Die Anrufe an die Wiener Telefonadresse werden nach Vorarlberg weitergeleitet. Mit solchen Angaben wird der falsche Eindruck einer Mindestkanzleiorganisation bewirkt. Dies ist wettbewerbswidrig und irreführend. Örtliche Nähe und kurzfristige Erreichbarkeit sind für potenzielle Mandanten nämlich als maßgebliches Entscheidungskriterium bei der Wahl ihres Anwalts geeignet. [OGH 30.8.2016, 4 Ob 172/16x]

► Allgemein auf jegliche Unternehmen anwendbar.