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Irreführende Ankündigung: "20% MWSt geschenkt" bei Gutschein statt Rabatt

24.03.2017

Die Ankündigung „20% MWSt geschenkt“ legt nahe, dass darunter ein Rabatt in Höhe der im Bruttopreis enthaltenen MWSt verstanden wird; und zwar durch Gewährung sofort beim Ankauf. Im Fall der Werbung eines Unternehmens für Billigmöbel, die auch spontan angekauft werden, ist davon auszugehen, dass ein Verbraucher keine besondere Aufmerksamkeit oder intensivere Vorbereitung aufwendet. Die Ankündigung verstößt daher gegen das Irreführungsverbot. [OGH 24.05.2016, 4 Ob 95/16y]