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Gesellschafterwechsel führt nicht zu Kündigungsrecht des Versicherungsvertrags

01.03.2018

Der Wechsel aller Kommanditisten und des Alleingesellschafters der einzigen Komplementärin einer GmbH & Co KG ist nicht als Veräußerung der versicherten Sache zu beurteilen und führt somit nicht zum Kündigungsrecht nach §§ 69f VersicherungsvertragsG. Die in Rede stehende Gesellschaft betrieb ein Hotel und wollte den Versicherungsvertrag nach dem Anteilswechsel aufkündigen. Der OGH entschied, dass aufgrund des Vorliegens einer Kapitalgesellschaft weder hinsichtlich des von der Gesellschaft betriebenen Hotels noch der Liegenschaft der Wechsel der Gesellschafter als eine Änderung in der Person des Eigentümers zu werten ist; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass kein Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafter stattgefunden hat. [OGH 21.09.2017, 7 Ob 74/17h]