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Schiedsrecht

Schiedsverfahren bieten gegenüber Verfahren vor staatlichen Gerichten zahlreiche Vorteile: Wahlmöglichkeit des Sitzes des Schiedsgerichtes, Wahlmöglichkeit erfahrener Schiedsrichter, Festlegung der Verfahrenssprache, kurzer Instanzenzug, vereinfachtes Verfahrensrecht, Vollstreckbarkeit des Schiedsurteiles weltweit nach der New Yorker Konvention. Neben internationalen Schiedsgerichtshöfen stehen zahlreiche nationale Schiedsinstitutionen aber auch Schiedsgerichte von Warenbörsen oder Branchenvereinigungen zur Verfügung.

Die Rechtsberatung beginnt bei der Textierung der Schiedsklausel und der Erwägung, welches Schiedsgericht zuständig gemacht werden soll. Wenn Streitigkeiten auftreten, ist abzuwägen, ob und mit welchem Aufwand die Verfahrensführung zweckmäßig ist. Hier kann ein sogenanntes Pre-Trial Assessment angeboten werden. Bei der Verfahrensführung ist die Kenntnis der Rechtskultur der bestellten Schiedsrichter und der handelnden Parteienvertreter geboten. Schiedsverfahren folgen eigenen Regeln und erlangen je nach der Institution bzw dem Reglement, das vereinbart wurde, wie auch der gewählten Rechtsordnung eine eigene Ausprägung.

Mag. Kilches wurde bisher auch wiederholt als Schiedsrichter tätig.

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Beratung bei der Formulierung von Schiedsklauseln,
  • Prüfung von Schiedsurteilen auf Anfechtbarkeit,
  • Schiedsklagen nach ICC und UN-CITRAL-Regeln,
  • Vertretung nach ICC-Regeln, UN-CITRAL-Regeln, LCIA-Regeln,
  • Schiedsrichtertätigkeit nach ICC-, UN-CITRAL- und VIAC-Regeln,
  • Anfechtung von Schiedsurteilen nach österreichischem, deutschem, schweizer, schwedischem und französischem Recht,
  • Exekution von Schiedsurteilen.